Heute haben wir unseren Antrag auf Einwohnerbefragung im Ortsteil Ahrensfelde beim Bürgermeister eingereicht. 479 Ahrensfelderinnen & Ahrensfelder haben unser Anliegen unterstützt und auf den entsprechenden Listen unterschrieben.
Vielen Dank an alle Unterstützer*innen!
Hier zur Info unser Begründungs-Anschreiben an den Bürgermeister mit der Abstimmungsfrage:
Antrag gemäß § 4 der Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Ahrensfelde auf Einwohnerbefragung unter allen Einwohnern von Ahrensfelde, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Form einer schriftlichen Befragung vergleichbar den Durchführungsbestimmungen eines Bürgerentscheids.
Die Abstimmungsfrage soll lauten:
Sind Sie dafür, dass an der Lindenberger Straße keine neuen Wohngebiete errichtet werden und auf die Aufstellung entsprechender Bebauungspläne verzichtet wird, solange die Verkehrssituation in Ahrensfelde nicht durch eine neue Ortsumfahrung entlastet wird?
Die Bürger der Gemeinde, insbesondere die Ahrensfelder,
leiden seit 30 Jahren an der katastrophalen, sich immer mehr
zuspitzenden Verkehrssituation bei nach wie vor ungeklärtem Problem einer Ortumfahrung.
Neben ständig wachsendem Transit von und nach Berlin werden die im Bau bzw. in
Planung befindlichen neuen Ahrensfelder Wohngebiete (Kirschenallee, Kaufpark
Eiche mit erwartetem Zuzug von je ca. 1000 Einwohnern) zur weiteren
Verschlechterung der Situation beitragen. Vorgesehen sind zudem weitere
Wohngebiete an der Lindenberger Straße (maximal 15 ha, seit 2014 im FNP) sowie
unweit angrenzend in Lindenberg (31 ha). In Betracht gezogen werden muss hierbei
auch, dass das Land Berlin die Errichtung von großen Wohngebieten in Falkenberg
bis an die Ortsgrenze von Ahrensfelde bereits vorgenommen hat und dies darüber
hinaus auch in mindestens gleicher Größe in Wartenberg plant.
Die Lindenberger Straße ist (neben der Dorfstraße) eine von nur zwei ortsdurchführenden Straßen. Der zunehmende Transit von und zur Autobahn verbunden mit ständig wachsendem Ausweichverkehr zur Umgehung des Dauerstaus in der Dorfstraße (nicht zuletzt auch durch das Falkenbergebiet Wohngebiet Berlins) stauen die Straße schon heute stark auf. Durch Taktverkürzung der RB 25 ab 2024 werden die Schranken in der Lindenberger Straße ab 2024 vier Mal pro Stunde schließen. Das Staugeschehen in der Lindenberger Straße wird sich somit nochmals unverhältnismäßig erhöhen.
Zu alledem ist mit einem zeitnahen neuen Konzept für eine Ortsumfahrung offenbar nicht zu rechnen. Trotz originär Zuständigkeit verweigert Berlin seit 30 Jahren seine Verantwortung, für den reibungslosen den Ab- und Zufluss des Berlinverkehrs im Nordosten der Stadt Sorge zu tragen. Der derzeitige absurde Planungsstand einer Ortsdurchfahrung, bei der das Land Brandenburg sich aus Ländersicht fälschlicherweise in der hauptsächlichen Zuständigkeit sieht, löst die Verkehrsprobleme nicht.
Wir Bürger befürchten ein zweites Dorfstraßenszenario in der
Lindenberger Straße mit der Folge einer noch erheblicheren Verschlechterung der
Gesamtverkehrssituation in Ahrensfelde. Ein weiteres Wohngebiet an der
Lindenberger Straße ist somit, bis zur Existenz einer akzeptablen
Ortsumfahrung, der Gesundheit der Ahrensfelder Bürger nicht mehr
zuträglich.
Die Errichtung dieses Wohngebietes an der Lindenberger Straße (und weiterer in
der Gemeinde) wäre einschneidend für die Lebenssituation der
Ahrensfelder Bürger. Die Gemeindevertretung hat daher noch im August 2021 aus
diesen und ähnlichen Erwägungen die Bebauungsabsicht der
Grundstückseigentümerin (EKBO) einstimmig abgelehnt. Die Bürger hätten
somit vor weiteren Verhandlungen mit der EKBO (Verkauf des 3 ha großen Grundstücks
an der Ulmenallee an den Kreis zur Errichtung eines Gymnasiums gegen die Errichtung
eines maximal 15 ha großen neuen Wohngebietes durch die EKBO für ca. 1000
Einwohner angrenzend an das Gymnasium, entlang der Lindenberger Straße) aktiv
einbezogen werden müssen. Da das nicht geschehen ist beantragen die
Unterzeichner des Antrages, gestützt auf die beigefügten Unterschriften von 479 Ahrensfelder Bürgern, die Durchführung einer
Einwohnerbefragung zu der oben formulierten Frage. In diesem Zusammenhang
sollte bis zum Vorliegen des Befragungsergebnisses auf verbindliche,
kostenwirksame Beschlüsse der Gemeindevertretung zur Aufstellung des
Bebauungsplanes verzichtet werden.