Unsere Kurzvorstellung im Amtsblatt wurde abgelehnt; die Begründung seitens der Verwaltung kann man weiter unten nachlesen.
Unser Vorstellungstext sollte wie folgt sein:
Bürgerinitiative Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde
n.e.V. stellt sich vor
Unsere überparteiliche und für alle offene Bürgerinitiative Lebenswerte
Gemeinde Ahrensfelde – Siedlungsbau steuern, Natur erhalten und Umwelt
schützen hat sich im November 2021 gegründet. Seit Juni dieses Jahres
sind wir ein Verein mit demselben Namen. Viele Bürger*innen aus allen
Ortsteilen unterstützen uns von Anfang an. Beispielsweise haben sie unseren
Newsletter abonniert, besuchen unsere Veranstaltungen und unterstützen unsere
Unterschriftenaktionen für das Durchführen von Einwohnerbefragungen. Wir sind
Bürger*innen der Gemeinde und engagieren uns für die hier lebenden
Einwohner*innen.
Wofür wir uns einsetzen: Keine Ackerflächen und Naturräume
versiegeln - dafür innerörtliche Nachverdichtung; Niederschlags- und
Starkregenmanagement regeln; transparente Kommunikation über Bauvorhaben in der
Gemeinde; Daseinsvorsorge bereitstellen: Schule, Kita, Seniorenwohnen,
Familien- und Jugendangebote; bessere Versorgung in den Bereichen Gesundheit,
Einzelhandel, Kultur, Gastronomie; kein weiterer Bau von Wohngebieten ohne
vorhandenes Verkehrskonzept und das Vorhandensein der Ortsumfahrung B158.
Mehr Informationen unter: https://lebenswerte-gemeinde-ahrensfelde.blogspot.com
Kontakt: E-Mail: lebenswertes-ahrensfelde@gmx.de; Facebook:
https://www.facebook.comgroups/lebenswertegemeindeahrensfelde
Im Folgenden die Begründung von der Verwaltung, warum wir im Amtsblatt nicht abgedruckt werden, für die wir im Übrigen kein Verständnis haben. Die Nachricht erreichte uns am 14.12.2022.
Sehr geehrte Frau Ulrich,
vielen
Dank für Ihren eingereichten Artikel, leider muss ich Ihnen nach
langwieriger Prüfung mitteilen, dass der Artikel nicht veröffentlicht
werden kann.
Auch
wenn Sie einen Verein gegründet haben, besteht die Absicht Ihrerseits
sich im Namen der Bürgerinitiative für die kommenden Kommunalwahlen
aufstellen zu lassen.
Dies kann man sowohl Ihrer Webseite, als auch einem Bericht des Wahlleiters entnehmen, dem Sie Ihre Absicht mitteilten.
Generell
gestatten wir keinen politisch ausgerichteten Vereinigungen sich im
Amtsblatt, der Gemeindeseite oder in den Schaukästen zu präsentieren.
„Was sind politische Vereinigungen?
Sonstige politische Vereinigungen:
… Sie müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllen:
- Mitgliedschaftliche Organisation,
- Teilnahme an der politischen Willensbildung,
- Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen,
- Sitz, Geschäftsführung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Nicht
erforderlich ist dagegen die Erfüllung der übrigen im Parteiengesetz
genannten Voraussetzungen. Zwar müssen sie mitgliedschaftlich
organisiert sein, doch muss diese Organisation nicht die Bestandskraft
einer auf langfristige Tätigkeit ausgerichteten Partei haben.
Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen bedeutet nicht, dass
sich die sonstige politische Vereinigung zur Wahl in allen
Volksvertretungen ihres Wirkungskreises stellen muss. Die Tätigkeit im
Raum der Europäischen Union fordert nicht, dass sich die sonstige
politische Vereinigung im gesamten Raum der Europäischen Union betätigen
muss. Es genügt vielmehr die Betätigung in einem der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union.“
Quelle:
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/s/sonstige-politische-vereinigungen.html
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Daniel Ackermann
Gemeinde Ahrensfelde
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit