Unser Verein darf sich nicht im Amtsblatt vorstellen

Unsere Kurzvorstellung im Amtsblatt wurde abgelehnt; die Begründung seitens der Verwaltung kann man weiter unten nachlesen.

Unser Vorstellungstext sollte wie folgt sein:

Bürgerinitiative Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde n.e.V. stellt sich vor

Unsere überparteiliche und für alle offene Bürgerinitiative Lebenswerte Gemeinde AhrensfeldeSiedlungsbau steuern, Natur erhalten und Umwelt schützen hat sich im November 2021 gegründet. Seit Juni dieses Jahres sind wir ein Verein mit demselben Namen. Viele Bürger*innen aus allen Ortsteilen unterstützen uns von Anfang an. Beispielsweise haben sie unseren Newsletter abonniert, besuchen unsere Veranstaltungen und unterstützen unsere Unterschriftenaktionen für das Durchführen von Einwohnerbefragungen. Wir sind Bürger*innen der Gemeinde und engagieren uns für die hier lebenden Einwohner*innen.
Wofür wir uns einsetzen: Keine Ackerflächen und Naturräume versiegeln - dafür innerörtliche Nachverdichtung; Niederschlags- und Starkregenmanagement regeln; transparente Kommunikation über Bauvorhaben in der Gemeinde; Daseinsvorsorge bereitstellen: Schule, Kita, Seniorenwohnen, Familien- und Jugendangebote; bessere Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Einzelhandel, Kultur, Gastronomie; kein weiterer Bau von Wohngebieten ohne vorhandenes Verkehrskonzept und das Vorhandensein der Ortsumfahrung B158.
Mehr Informationen
unter:
https://lebenswerte-gemeinde-ahrensfelde.blogspot.com
Kontakt: E-Mail:
lebenswertes-ahrensfelde@gmx.de; Facebook: https://www.facebook.comgroups/lebenswertegemeindeahrensfelde

 

Im Folgenden die Begründung von der Verwaltung, warum wir im Amtsblatt nicht abgedruckt werden, für die wir im Übrigen kein Verständnis haben. Die Nachricht erreichte uns am 14.12.2022.

Sehr geehrte Frau Ulrich,

vielen Dank für Ihren eingereichten Artikel, leider muss ich Ihnen nach langwieriger Prüfung mitteilen, dass der Artikel nicht veröffentlicht werden kann.

Auch wenn Sie einen Verein gegründet haben, besteht die Absicht Ihrerseits sich im Namen der Bürgerinitiative für die kommenden Kommunalwahlen aufstellen zu lassen.

Dies kann man sowohl Ihrer Webseite, als auch einem Bericht des Wahlleiters entnehmen, dem Sie Ihre Absicht mitteilten.

Generell gestatten wir keinen politisch ausgerichteten Vereinigungen sich im Amtsblatt, der Gemeindeseite oder in den Schaukästen zu präsentieren.

„Was sind politische Vereinigungen?

Sonstige politische Vereinigungen:

… Sie müssen folgende vier Voraussetzungen erfüllen:

-          Mitgliedschaftliche Organisation,

-          Teilnahme an der politischen Willensbildung,

-          Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen,

-          Sitz, Geschäftsführung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 

Nicht erforderlich ist dagegen die Erfüllung der übrigen im Parteiengesetz genannten Voraussetzungen. Zwar müssen sie mitgliedschaftlich organisiert sein, doch muss diese Organisation nicht die Bestandskraft einer auf langfristige Tätigkeit ausgerichteten Partei haben. Ausrichtung auf die Mitwirkung in Volksvertretungen bedeutet nicht, dass sich die sonstige politische Vereinigung zur Wahl in allen Volksvertretungen ihres Wirkungskreises stellen muss. Die Tätigkeit im Raum der Europäischen Union fordert nicht, dass sich die sonstige politische Vereinigung im gesamten Raum der Europäischen Union betätigen muss. Es genügt vielmehr die Betätigung in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.“

 

Quelle:

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/s/sonstige-politische-vereinigungen.html


Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Daniel Ackermann

Gemeinde Ahrensfelde

Presse-/Öffentlichkeitsarbeit

 

 

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