Starke Argumente gegen die Errichtung neuer Wohngebiete in der Gemeinde Ahrensfelde

Ø  Verkehrsinfrastruktur

Ø  Nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Wohlbefinden, Behaglichkeit

Ø  Bedarfsorientierung (Wohnungen, Seniorengerechtes Wohnen, sonstige Infrastruktur)

1.    Verkehrsinfrastruktur
Seit 30 Jahren leiden alle Einwohner der Gemeinde unter der katastrophalen, sich immer mehr zuspitzenden Verkehrssituation. Eine befriedigende Verkehrslösung ist nach wie vor nicht in Sicht.

Ø  Dennoch wird bzw. soll ständig weiter gebaut werden. Unsere Region als Hauptstadtregion muss aus Sicht der Länder Berlin und Brandenburg weiter wachsen mit erheblich verschärfenden Auswirkungen auf unseren Verkehr

·         Von Berlin bis an unsere Ortsgrenzen: Stadtteil „Mein Falkenberg“ bereits gebaut für rd. 3000 Einw. (Verdreifachung der Einwohner des alten Falkenberg)/ neue Hochhäuser in jeder Lücke entlang der Märkischen Allee/ geplante neue Siedlung „Wartenberg der Zukunft“ mit 7 Wohnquartieren (geschätzt für deutlich mehr Einwohner als „Mein Falkenberg“)

·         In der Gemeinde Ahrensfelde: Wohngebiet Kirschenallee Ahrensfelde (in Bau) sowie Kaufpark Eiche (in Planung) für je 1000 Einw./ Wohngebiet an der Lindenberger Straße in Ahrensfelde (12 ha) (für ca. 1000 Einw.) in Verbindung mit dem geplanten Gymnasium/ Wohngebiet auf 31 ha an der Ahrensfelder/Lindenberger Straße (von der Gem.verwaltung bereits in die Integrierte Regionalplanung Uckermark-Barnim eingebracht)/ potentiell zur Bebauung ausgewiesen sind insges. rd. 245 ha für die ganze Gemeinde  (siehe Achsenentwicklungskonzept Ahrensfelde-Werneuchen)

Ø  Jede weitere Wohnsiedlung, egal in welchen Ortsteilen, hat erhebliche verkehrstechnische Auswirkungen auf alle Ortsteile.

Ø  Die Wohnbebauung entlang der Lindenberger/Ahrensfelder Straße ist besonders sensibel. Sie ist eine von zwei ortsdurchfahrenden Straßen. Zunehmender Autobahntransit, Ausweichverkehr zur Umgehung der Dorfstraße, die ab 2024 stündlich viermaligen Schrankenschließungen und neue Wohngebiete werden die jetzt schon stauanfällige Straße zum Dauerstau bringen.

Ø  Zu befürchten ist ein zweites „Dorfstraßenszenario“ in Ahrensfelde, mit erheblichen verkehrlichen Auswirkungen auf die ganze Gemeinde.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindevertretung im August 2020 bereits das damalige Baubegehren der EKBO an der Lindenberger Straße einstimmig abgelehnt.

Sie sollten wissen!
§ 34 Baugesetzbuch ermöglicht/erleichtert schnelleres Bauen auch ohne die Erstellung kosten- und zeitaufwändiger Bebauungspläne. Und zwar dann, wenn es sich um im Zusammenhang bebaute Ortsteile handelt. Mit der Errichtung des Wohngebietes Lindenberger Straße wird der „Zusammenhang“ (Anschluss) zu den beabsichtigten Bauflächen an der Ahrensfelder/Lindenberger Straße (31 ha) sowie zum Ortsteil Lindenberg hergestellt. Die Gemeindevertreter müssen lediglich der Aufnahme der 31 ha im Flächennutzungsplan sowie einer Bebauungssatzung zustimmen und schon kann es mit weiterer Wohnbebauung losgehen.

 

2.       Nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Wohlbefinden, Behaglichkeit

Ø  Nachhaltige Umwelt und Klimaziele erfordern den Schutz landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Selbst weniger fruchtbarer Boden ist Bestandteil von Natur als Lebensraum wichtiger Mikroorganismen, Insekten und Tiere. Es gilt daher mehr denn je, Flächen zu schonen und zu schützen. Wir können unsere Erde nicht aufbrauchen.

Ø  Unsere Region ist besonders wasserarm, immer mehr Wasserflächen im Umfeld versickern. Mit immer neuen großen Wohngebieten schaffen wir jedoch zusätzliche Wasserbedarfe.

Ø  Bei Umsetzung der baulichen Absichten wie unter 1) dargestellt ist unserer Gemeinde in wenigen Jahren nicht mehr wiederzuerkennen. Unser dörflicher Charakter verschwindet. Wegen diesem sind jedoch bisherige Zuzügler hergezogen.

Ø  Wir bekommen städtische Lebens- und Luftbedingungen.

Sie sollten wissen!

Lt. aktuellem Bericht der EU-Umweltagentur starben 2020 rd. 240.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Fast alle Stadtbewohner in der EU (96 %) sind Belastungen über den EU-Grenzwerten ausgesetzt. Für den Ortsteil Ahrensfelde dürfte das längst der Fall sein. Die Gemeindeverwaltung hat diesbezüglich nie Messungen veranlasst.

Ø  Es gibt kaum schadstoffmildernden Wald in unserer Gemeinde. Wegen des 12 ha großen Wohngebietes an der Lindenberger Straße (Bedingung der EKBO zum Verkauf des 3 ha großen Grundstücks für das Gymnasium) muss der dort entstandene rudimentäre Wald abgeholzt werden.

Ø  Alle Einwohner sind durch ständige und zunehmende Staus zeitlich immer mehr belastet.

Ø  Das Befinden von Wohlfühlen und Behaglichkeit ist bei vielen Einwohnern nicht mehr vorhanden. Es ist jedoch eminent wichtig für die Erhaltung unserer physischen und psychischen Gesundheit.

Ø  Wachstum und Entwicklung können bei dringend gebotener Nachhaltigkeit heute nicht mehr im Sinne von flächenmäßiger Ausdehnung verstanden werden. Umwelt-/Klima- und gesundheitspolitische Ziele sind mit den derzeitigen siedlungspolitischen Landeszielen nicht mehr vereinbar.
Unsere Gemeinde soll lebenswert bleiben!

3.     Bedarfsorientierung (Wohnungen, Seniorengerechtes Wohnen, sonstige Infrastruktur)

Ø  Gebaut werden sollte daher nur noch im Wege von Innenverdichtung auf bereits versiegelten Flächen bzw. einzelne Bauvorhaben (z.B. im Wege von Grundstücksteilungen). Zugriff auf neue Flächen sollte nur noch für Vorhaben erfolgen, die tatsächlich benötigt werden.

Wir sollten bauen was wir brauchen (Infrastruktur) und nicht was Investoren sich profitbringend wünschen.

Ø  Das Wohngebiet Lindenberger Straße wird von der Gemeinde mit unpräzisen Angaben beworben (s. „Eckpunkte zur Städtebaulichen Entwicklung“ (Ratsinformationssystem der Gemeinde):

·         Bezahlbare Wohnungen werden nur marginal entstehen (30 % der Fläche als Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, 30 % als Geschosswohnbauten). Nur 67 % der Geschosswohnbauten sollen als Mietwohnungen dienen, die ein Träger im Auftrag der EKBO „bezahlbar“ vermietet.
Die EKBO gibt keine Zusagen, die Mietwohnungen ausschließlich an Einwohner der Gemeinde zu vermieten.

·         Die EKBO wird das gesamte Wohngebiet lediglich verpachten (Erbbaupacht). Für die Grundstücke und Wohnungen ist regelmäßig Pachtzins zu zahlen. Pachtzinsen werden aller drei Jahre entlang des Verbraucherpreisindexes erhöht. Die Erhöhungen werden somit üblich auch auf die Mieten umgelegt. Sehr fraglich daher, ob und wie lange die Wohnungen bezahlbar bleiben.

·         Seniorenwohnen ist in den „Eckpunkten zur Städtebaulichen Entwicklung“ (Ratsinformationssystem der Gemeinde) nur als nicht verpflichtende Option vorgesehen.

Ø  Wohnungen, insbesondere auch seniorengerechtes Wohnen werden benötigt, sind jedoch greifbar um uns herum in Berlin, sowie in den Wohngebieten Kirschenallee, Wohnquartier Am Kaufpark Eiche und Dorfstraße 66/68 im Ortsteil Ahrensfelde entstanden bzw. geplant.

Ø  Der Bedarf an Wohnungen bzw. seniorengerechtem Wohnen als Argument zur Errichtung des Wohngebietes wird aus Sicht der Bürgerinitiative/Vereins daher nicht gesehen. Vielmehr belegt die geplante Bebauung allein den Wunsch der EKBO nach gewinnbringender Nutzung ihres Grund und Bodens.

Wir müssen uns außerdem bewusst machen: Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Kanalisation etc. geht nach der Fertigstellung des Wohngebietes in die Hand der Gemeinde über. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung trägt die Gemeinde; die Kirchen zahlen keine Steuern, sondern sind nur Gewinner dank Miet- und Erbbaupachtzinseneinnahmen.

 

 


Handlungsempfehlungen - Wie soll ich bei der Einwohnerbefragung abstimmen?

 

Uns erreichten in den letzten Tagen zahlreiche Anrufe und E-Mails von Einwohnern der Gemeinde Ahrensfelde, die uns fragten, wie sie abstimmen sollen bzw. wie sie mit der Befragung und den 3 Abstimmungsmöglichkeiten umgehen könnten.

Hier einige Handlungsempfehlungen:

1. Siehe Foto und Zettel zurücksenden.
2. Man kann sein Kreuzchen im ersten Feld machen und sendet Zettel zurück.
3. Man kreuzt alle 3 Felder an und sendet Zettel zurück.
4. Man streicht alles durch und sendet zurück.
5. Man wird selbst kreativ und sendet den Zettel zurück.

Egal, wie man sich entscheidet, wichtig ist die Teilnahme und dass die Zettel am Ende mitgezählt werden.

Nehmen zu wenige an der Befragung teil, könnte geschlussfolgert werden, es hätte sich nur ein Bruchteil der Bevölkerung für das Thema interessiert.

Wir empfehlen außerdem, eine Datenschutz-Beschwerde einzureichen. Dies kann nur jeder selbst tun. Hier der Link zur Behörde; Sie müssen ein Formular ausfüllen:
Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburgs

Fertigen Sie eine KOPIE von Ihrer Beschwerde an.

Wer den Abstimmungsbogen an die Verwaltung zurücksendet, sollte anschließend die Anfrage wegen des Datenschutzes hinterherschicken. E-Mail: info@gemeinde-ahrensfelde.de
 

Hier ein Textvorschlag, den Sie übernehmen könnten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe an der Einwohnerbefragung mit der Abstimmungsfrage der Bürgerinitiative Lebenswerte Gemeinde Ahrensfelde n.e.V. teilgenommen. Leider fehlt der Disclaimer bzw. Hinweis zum Datenschutz auf dem Abstimmungsbogen. Auch online ist der Datenschutz nur unzureichend verfügbar.
Da meine vollständigen Kontaktdaten einsehbar sind, habe ich folgende Fragen und bitte um baldige Antwort:
1. Wer liest meine Daten?
2. Wozu werden meine Daten benötigt?
3. Warum wurde die Befragung nicht anonymisiert?
4. Werden meine Daten nach Beendigung der Befragung vernichtet? (Ich möchte nicht, dass diese an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken weiterverwendet werden)
5. Wer ist der/die zuständige Datenschutzbeauftragte?

Ich bitte um zügige Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
xy

Unsere weitere Empfehlung ist: Fertigen Sie eine KOPIE vom ausgefüllten Abstimmungsbogen an.

Wir beantworten auch weiterhin gerne alle Fragen.

 

Manipulation und Sabotage der Bürgerbefragung "Ulmenallee" durch den Bürgermeister

Der Verfasser folgender Zeilen hat uns gebeten, diese auf unserem Blog zu veröffentlichen. Es geht um die aktuelle Bürgerbefragung. 

Liebe Frau Ulrich, lieber Herr Richter,

wir haben soeben entschieden, nicht an der Bürgerbefragung teilzunehmen.

Man sollte den Bürgern, die bereits abgeschickt haben, einen nachträglichen Boykott der Befragung nahelegen (Rückzug des beantworteten Fragebogens). Es sollte umgehend Aufklärungsarbeit gegen den Begleitbrief und Fragebogen durch Hauswurfsendungen stattfinden, damit in der Gemeinde über die Manipulationen und Befragungssabotage des Bürgermeisters wenigstens ansatzweise Information zirkuliert:

Die Bürgerbefragung ist in der Sache durch die Vorentscheidungen der Gemeindevertretung (GV) obsolet und eine Farce; sie sollte nur noch den Landesrechnungshof interessieren.

Der Begleitbrief des Bürgermeisters zum Fragebogen ist eine vorsätzliche und tendenziöse Irreführung der Willensbildung des Bürgers, enthält Rechtswidrigkeiten und stellt eine Sabotage der Befragung dar.

Der Begleitbrief setzt sich nicht mit dem Thema der Befragung (Probleme der verkehrlichen Infrastruktur) auseinander.

Die dort vorgegebenen drei Antwortmöglichkeiten sind so entworfen, dass viele Bürger zu Antworten gezwungen werden, die sie gar nicht machen wollen/ die den Befragungsgegenstand nicht vollständig abdecken. (Wo lernt man eigentlich diese Techniken der Desinformation?)

Sofern es stimmt, dass auch jüngere Schulkinder abstimmen dürfen, denen die Sachverhalte (insbesondere die Verkehrsprobleme) uneinsehbar sind und die schon den Brief des Bürgermeisters nicht verstehen dürften, wäre ihre Befragung kompletter Unsinn und spekuliert auf zusätzliche Stimmen, die man sich zurechnen möchte.

Der Bürgerbefragung wurde keine Position der Antragsteller beigefügt. Dieser vorsätzliche Boykott einer umfassenden Information und damit Willensbildung des Bürgers bezeugt erneut das totalitäre Verständnis von Demokratie im Ahrensfelder Rathaus.

Manche stört auch, dass durch die nichtanonyme Fragebogenabgabe für einige Bürger Einschüchterung betrieben wird. Die Befragung scheint auch gegen Datenschutzauflagen zu verstoßen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie nach dem Begleitbrief des Bürgermeisters Ihren Antrag auf Bürgerbefragung aufrecht erhalten können. Ich empfehle, gegen den Begleitbrief des Bürgermeisters öffentlich und rechtlich vorzugehen.

Mit herzlichem Gruß, Dr. Gebel

 

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