Der Verfasser folgender Zeilen hat uns gebeten, diese auf unserem Blog zu veröffentlichen. Es geht um die aktuelle Bürgerbefragung.
Liebe Frau Ulrich, lieber Herr Richter,
wir haben soeben entschieden, nicht an der Bürgerbefragung teilzunehmen.
Man sollte den Bürgern, die bereits abgeschickt haben, einen
nachträglichen Boykott der Befragung nahelegen (Rückzug des
beantworteten Fragebogens). Es sollte umgehend Aufklärungsarbeit gegen
den Begleitbrief und Fragebogen durch Hauswurfsendungen stattfinden,
damit in der Gemeinde über die Manipulationen und Befragungssabotage des
Bürgermeisters wenigstens ansatzweise Information zirkuliert:
Die Bürgerbefragung ist in der Sache durch die Vorentscheidungen der Gemeindevertretung (GV)
obsolet und eine Farce; sie sollte nur noch den Landesrechnungshof
interessieren.
Der Begleitbrief des Bürgermeisters zum Fragebogen ist eine vorsätzliche
und tendenziöse Irreführung der Willensbildung des Bürgers, enthält
Rechtswidrigkeiten und stellt eine Sabotage der Befragung dar.
Der Begleitbrief setzt sich nicht mit dem Thema der Befragung (Probleme der verkehrlichen Infrastruktur) auseinander.
Die dort vorgegebenen drei Antwortmöglichkeiten sind so entworfen, dass
viele Bürger zu Antworten gezwungen werden, die sie gar nicht machen
wollen/ die den Befragungsgegenstand nicht vollständig abdecken. (Wo
lernt man eigentlich diese Techniken der Desinformation?)
Sofern es stimmt, dass auch jüngere Schulkinder abstimmen dürfen, denen
die Sachverhalte (insbesondere die Verkehrsprobleme) uneinsehbar sind
und die schon den Brief des Bürgermeisters nicht verstehen dürften,
wäre ihre Befragung kompletter Unsinn und spekuliert auf zusätzliche
Stimmen, die man sich zurechnen möchte.
Der Bürgerbefragung wurde keine Position der Antragsteller beigefügt.
Dieser vorsätzliche Boykott einer umfassenden Information und damit
Willensbildung des Bürgers bezeugt erneut das totalitäre Verständnis von
Demokratie im Ahrensfelder Rathaus.
Manche stört auch, dass durch die nichtanonyme Fragebogenabgabe für
einige Bürger Einschüchterung betrieben wird. Die Befragung scheint auch
gegen Datenschutzauflagen zu verstoßen.
Bitte prüfen Sie, ob Sie nach dem Begleitbrief des Bürgermeisters Ihren
Antrag auf Bürgerbefragung aufrecht erhalten können. Ich empfehle, gegen
den Begleitbrief des Bürgermeisters öffentlich und rechtlich
vorzugehen.
Mit herzlichem Gruß, Dr. Gebel