Ø Verkehrsinfrastruktur
Ø Nachhaltiger Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit,
Wohlbefinden, Behaglichkeit
Ø
Bedarfsorientierung (Wohnungen, Seniorengerechtes
Wohnen, sonstige Infrastruktur)
1. Verkehrsinfrastruktur
Seit 30 Jahren leiden alle Einwohner der Gemeinde unter der katastrophalen,
sich immer mehr zuspitzenden Verkehrssituation. Eine befriedigende
Verkehrslösung ist nach wie vor nicht in Sicht.
Ø
Dennoch wird bzw. soll ständig weiter gebaut
werden. Unsere Region als Hauptstadtregion muss aus Sicht der Länder
Berlin und Brandenburg weiter wachsen mit erheblich verschärfenden Auswirkungen
auf unseren Verkehr
·
Von Berlin bis an unsere Ortsgrenzen: Stadtteil
„Mein Falkenberg“ bereits gebaut für rd. 3000 Einw. (Verdreifachung der
Einwohner des alten Falkenberg)/ neue Hochhäuser in jeder Lücke entlang
der Märkischen Allee/ geplante neue Siedlung „Wartenberg der Zukunft“
mit 7 Wohnquartieren (geschätzt für deutlich mehr Einwohner als „Mein
Falkenberg“)
·
In der Gemeinde Ahrensfelde:
Wohngebiet Kirschenallee Ahrensfelde (in Bau) sowie Kaufpark Eiche
(in Planung) für je 1000 Einw./ Wohngebiet an der Lindenberger Straße in
Ahrensfelde (12 ha) (für ca. 1000 Einw.) in Verbindung mit dem geplanten
Gymnasium/ Wohngebiet auf 31 ha an der Ahrensfelder/Lindenberger Straße
(von der Gem.verwaltung bereits in die Integrierte Regionalplanung
Uckermark-Barnim eingebracht)/ potentiell zur Bebauung ausgewiesen sind insges.
rd. 245 ha für die ganze Gemeinde (siehe Achsenentwicklungskonzept
Ahrensfelde-Werneuchen)
Ø
Jede weitere Wohnsiedlung, egal
in welchen Ortsteilen, hat erhebliche verkehrstechnische Auswirkungen auf alle
Ortsteile.
Ø
Die Wohnbebauung entlang der
Lindenberger/Ahrensfelder Straße ist besonders sensibel. Sie ist eine von
zwei ortsdurchfahrenden Straßen. Zunehmender Autobahntransit, Ausweichverkehr
zur Umgehung der Dorfstraße, die ab 2024 stündlich viermaligen
Schrankenschließungen und neue Wohngebiete werden die jetzt schon stauanfällige
Straße zum Dauerstau bringen.
Ø Zu
befürchten ist ein zweites „Dorfstraßenszenario“ in Ahrensfelde, mit erheblichen
verkehrlichen Auswirkungen auf die ganze Gemeinde.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeindevertretung im August 2020
bereits das damalige Baubegehren der EKBO an der Lindenberger Straße einstimmig
abgelehnt.
Sie sollten wissen!
§ 34 Baugesetzbuch ermöglicht/erleichtert schnelleres Bauen auch ohne die
Erstellung kosten- und zeitaufwändiger Bebauungspläne. Und zwar dann, wenn es
sich um im Zusammenhang bebaute Ortsteile handelt. Mit der Errichtung
des Wohngebietes Lindenberger Straße wird der „Zusammenhang“ (Anschluss) zu den
beabsichtigten Bauflächen an der Ahrensfelder/Lindenberger Straße (31
ha) sowie zum Ortsteil Lindenberg hergestellt. Die Gemeindevertreter müssen
lediglich der Aufnahme der 31 ha im Flächennutzungsplan sowie einer
Bebauungssatzung zustimmen und schon kann es mit weiterer Wohnbebauung
losgehen.
2. Nachhaltiger
Umwelt- und Naturschutz, Gesundheit, Wohlbefinden, Behaglichkeit
Ø
Nachhaltige Umwelt und Klimaziele erfordern den
Schutz landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Selbst weniger fruchtbarer Boden
ist Bestandteil von Natur als Lebensraum wichtiger Mikroorganismen, Insekten
und Tiere. Es gilt daher mehr denn je, Flächen zu schonen und zu schützen. Wir
können unsere Erde nicht aufbrauchen.
Ø
Unsere Region ist besonders wasserarm, immer
mehr Wasserflächen im Umfeld versickern. Mit immer neuen großen Wohngebieten
schaffen wir jedoch zusätzliche Wasserbedarfe.
Ø
Bei Umsetzung der baulichen Absichten wie unter
1) dargestellt ist unserer Gemeinde in wenigen Jahren nicht mehr wiederzuerkennen. Unser dörflicher Charakter verschwindet. Wegen diesem sind jedoch
bisherige Zuzügler hergezogen.
Ø
Wir bekommen städtische Lebens- und
Luftbedingungen.
Sie sollten wissen!
Lt. aktuellem Bericht der
EU-Umweltagentur starben 2020 rd. 240.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Fast
alle Stadtbewohner in der EU (96 %) sind Belastungen über den EU-Grenzwerten
ausgesetzt. Für den Ortsteil Ahrensfelde dürfte das längst der Fall sein. Die
Gemeindeverwaltung hat diesbezüglich nie Messungen veranlasst.
Ø
Es gibt kaum schadstoffmildernden Wald in
unserer Gemeinde. Wegen des 12 ha großen Wohngebietes an der Lindenberger
Straße (Bedingung der EKBO zum Verkauf des 3 ha großen Grundstücks für das
Gymnasium) muss der dort entstandene rudimentäre Wald abgeholzt werden.
Ø
Alle Einwohner sind durch ständige und zunehmende Staus zeitlich immer mehr belastet.
Ø
Das Befinden von Wohlfühlen und Behaglichkeit
ist bei vielen Einwohnern nicht mehr vorhanden. Es ist jedoch eminent wichtig
für die Erhaltung unserer physischen und psychischen Gesundheit.
Ø
Wachstum und Entwicklung können bei dringend
gebotener Nachhaltigkeit heute nicht mehr im Sinne von flächenmäßiger
Ausdehnung verstanden werden. Umwelt-/Klima- und gesundheitspolitische Ziele
sind mit den derzeitigen siedlungspolitischen Landeszielen nicht mehr
vereinbar.
Unsere Gemeinde soll lebenswert bleiben!
3. Bedarfsorientierung
(Wohnungen, Seniorengerechtes Wohnen, sonstige Infrastruktur)
Ø
Gebaut werden sollte daher nur noch im Wege von
Innenverdichtung auf bereits versiegelten Flächen bzw. einzelne Bauvorhaben (z.B.
im Wege von Grundstücksteilungen). Zugriff auf neue Flächen sollte nur noch für
Vorhaben erfolgen, die tatsächlich benötigt werden.
Wir sollten bauen was wir brauchen
(Infrastruktur) und nicht was Investoren sich profitbringend wünschen.
Ø
Das Wohngebiet Lindenberger Straße wird von der
Gemeinde mit unpräzisen Angaben beworben (s. „Eckpunkte zur Städtebaulichen
Entwicklung“ (Ratsinformationssystem der Gemeinde):
·
Bezahlbare Wohnungen werden nur marginal
entstehen (30 % der Fläche als Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, 30 % als
Geschosswohnbauten). Nur 67 % der Geschosswohnbauten sollen als Mietwohnungen
dienen, die ein Träger im Auftrag der EKBO „bezahlbar“ vermietet.
Die EKBO gibt keine Zusagen, die Mietwohnungen ausschließlich an Einwohner der
Gemeinde zu vermieten.
·
Die EKBO wird das gesamte Wohngebiet lediglich
verpachten (Erbbaupacht). Für die Grundstücke und Wohnungen ist regelmäßig
Pachtzins zu zahlen. Pachtzinsen werden aller drei Jahre entlang des
Verbraucherpreisindexes erhöht. Die Erhöhungen werden somit üblich auch auf die
Mieten umgelegt. Sehr fraglich daher, ob und wie lange die Wohnungen bezahlbar
bleiben.
·
Seniorenwohnen ist in den „Eckpunkten zur
Städtebaulichen Entwicklung“ (Ratsinformationssystem der Gemeinde) nur als
nicht verpflichtende Option vorgesehen.
Ø
Wohnungen, insbesondere auch seniorengerechtes
Wohnen werden benötigt, sind jedoch greifbar um uns herum in Berlin, sowie in
den Wohngebieten Kirschenallee, Wohnquartier Am Kaufpark Eiche und Dorfstraße 66/68 im Ortsteil Ahrensfelde entstanden bzw. geplant.
Ø
Der Bedarf an Wohnungen bzw. seniorengerechtem
Wohnen als Argument zur Errichtung des Wohngebietes wird aus Sicht der
Bürgerinitiative/Vereins daher nicht gesehen. Vielmehr belegt die geplante Bebauung allein
den Wunsch der EKBO nach gewinnbringender Nutzung ihres Grund und Bodens.
Wir müssen uns außerdem bewusst machen: Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Kanalisation etc. geht nach der Fertigstellung des Wohngebietes in die Hand der Gemeinde über. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung trägt die Gemeinde; die Kirchen zahlen keine Steuern, sondern sind nur Gewinner dank Miet- und Erbbaupachtzinseneinnahmen.